1. Allgemeines

  • Der Vormittagsunterricht beginnt mit der ersten Stunde um 7.55 Uhr und endet nach der 6. Stunde um 13.20 Uhr. Der Nachmittagsunterricht beginnt um 14.10 Uhr und endet um 15.40 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler dürfen ab 7.40 Uhr die Klassen- und Unterrichtsräume betreten.
  • Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft tragen Verantwortung für Sauberkeit und Erhalt aller Einrichtungsgegenstände im gesamten Gebäude. Die Schülerinnen und Schüler sind vor allem verpflichtet, den Bereich in ihren und um ihre Klassen sowie den Aufenthaltsbereich in den Pausen sauber zu halten.

2. Verhalten im Gebäude

  • Beim Schellen zur Stunde warten die Schülerinnen und Schüler unterrichtsbereit in den Klassen auf den Lehrer bzw. die Lehrerin. Sollte nach 5 Minuten keine Lehrperson erschienen sein, meldet die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher dieses im Sekretariat.
  • In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler vor der Lehrerin bzw. dem Lehrer die Räume. Ein Aufenthalt auf den Fluren während der Pausen ist nicht gestattet. Die Unterrichtsräume werden durch Kippstellung der Fenster gelüftet.
  • Die Fenster sind nur dann weit zu öffnen, wenn sich ein Lehrer im Raum aufhält. Ansonsten sind die Fenster geschlossen oder in Kippstellung zu halten.
  • Unfälle sind sofort im Sekretariat zu melden. Bei Unwohlsein oder Erkrankung vor Ende des Schultages meldet sich die Schülerin bzw. der Schüler zunächst bei der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer, danach im Sekretariat. Ein Fernbleiben vom Unterricht ohne Abmeldung im Sekretariat ist nicht erlaubt.
  • Bei Feueralarm verlassen die Schülerinnen und Schüler umgehend auf den gekennzeichneten Fluchtwegen die Schule, nachdem alle Türen und Fenster geschlossen sind.
  • Für die Nutzung der Computerräume und der Selbstlernzentren sowie sonstiger frei zugänglicher Multimediaarbeitsplätze gelten die entsprechenden Nutzungsordnungen. Sie sind Teil des Schulvertrages.
  • Die Regelungen der Handy-Nutzung sind zu beachten.

3. Verhalten außerhalb des Gebäudes

  • Fahrräder sind im Bereich der dafür vorgesehenen Fahrradständer abzustellen.
  • Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ist während der Schulzeit das Verlassen des Schulgeländes verboten.
  • Es besteht auf dem gesamten Schulgelände Rauchverbot.
  • Auf dem Schulgelände ist gegenseitige Rücksichtnahme die wichtigste Verhaltensregel. Daher sind alle Aktivitäten, die ein erhöhtes Verletzungsrisiko darstellen, verboten. Hierzu gehört u. a. das Schneeballwerfen im Winter. Das Fußballspielen im gepflasterten Bereich ist nur mit Softbällen erlaubt. Innerhalb des Gebäudes sind Lauf- und Ballspiele verboten.

4. Verhalten bei Nichtbeachtung

  • Die Hausordnung ist Bestandteil des Schulvertrages. Verstöße können zur Anwendung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen führen.

           (M. Kamlage, OStD)                (H.-D. Meyer, RR)