Private Bischöfliche Fürstenberg-Realschule Recke

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Handlungsbereiche pädagogischer Arbeit Beratungstätigkeit in der Schule

Beratungstätigkeit in der Schule ist ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen grundsätzlich Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Sie bezieht sich vor allem auf:

– die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten über Bildungsangebote, Schullaufbahnen und berufliche Bildungswege, einschließlich der Berufswahlvorbereitung

– die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten

• KlassenlehrerInnen sind die ersten AnsprechpartnerInnen für die SchülerInnen und deren Eltern. Sie beraten Eltern und SchülerInnen mit Blick auf den individuellen Leistungs- und Entwicklungsstand des Kindes / Jugendlichen. Dies beinhaltet auch die Laufbahnberatung, Beratung bei Konflikten der SchülerInnen untereinander sowie bei Verhaltensauffälligkeiten.

• FachlehrerInnen führen die Lern- und Schullaufbahnberatung für das jeweilige Unterrichtsfach durch.

• BerufswahlkoordinatorIn ist zuständig für den Bereich der Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung. Die Aufgabenschwerpunkte liegen in der Vorbereitung und der Beratung bei der Wahl der Betriebspraktika sowie in der Kontaktpflege zu außerschulischen Kooperationspartnern.

• SV-LehrerInnen beraten und unterstützen die SV in ihrer Arbeit. Sie stellen die Verbindung zwischen der Schülervertretung und den anderen Gremien der Schule her und führen SV-Sitzungen durch.

• Die Schulleitung berät und unterstützt SchülerInnen, Eltern und KollegInnen in allen schulischen Angelegenheiten.

Zahlreiche und schnelle Veränderungen innerhalb unserer Gesellschaft bewirken, dass Schulen einen besonderen Beratungsbedarf anmelden, um den Bildungs- und Erziehungs-auftrag erfüllen zu können. Hierfür ist die Tätigkeit von BeratungslehrerInnen notwendig. Die Beratungslehrerinnen Frau Brügge-Feldhacke und Frau Oude Engberink ergänzen und intensivieren die Beratungstätigkeit der LehrerInnen.

Die Beratungslehrer sind zuständig für den engeren Bereich von Beratung unter dem Titel „Schulberatung“. Sie arbeiten vor allem in den Bereichen:

– Beratung von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigen über präventive und fördernde Maßnahmen, beispielsweise im Hinblick auf die Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen

– Beratung bei Ereignissen und Konfliktsituationen, die beratende Hilfestellungen erfordern wie

• Probleme von SchülerInnen (privater oder schulischer Art)
• Krisenintervention bei Mobbing, Cybermobbing, Sucht, Missbrauch…
• unterstützende Teilnahme bei Gesprächen mit Eltern, SchülerInnen und KollegInnen

– Beratung von Lehrerinnen und Lehrern zur Vorbeugung und Bewältigung von Lern- und Verhaltensproblemen sowie darin begründeten Konflikten

– Herstellen von Kontakten zu außerschulischen Einrichtungen, Fachleuten etc. bei weitreichenderen Problemen

Beratung an der Fürstenberg-Realschule Recke:

Beratungskonzept

Die Schulberatung an der Fürstenberg-Realschule ist ein Gesprächs- und Hilfsangebot für SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen.

Wir beobachten, dass Beratungsarbeit immer mehr selbstverständlicher Bestandteil eines guten Schullebens wird, da vermehrt schwierige Situationen und Beziehungskonstellationen auftreten. Im Normalfall können diese Situationen durch beratende Tätigkeit der Klassen- und FachlehrerInnen bzw. der Schulleitung geklärt werden, die durch die Beratungsstelle ja keineswegs ersetzt bzw. ihrer Mitverantwortung enthoben werden sollen.

Manche Probleme lassen sich dabei aber nicht beheben. Immer wieder fallen SchülerInnen durch plötzlichen Leistungsabfall, auffälliges Verhalten, Konzentrationsschwierigkeiten u.a.m. auf. Hier können Beratungsgespräche möglicherweise für alle Beteiligten eine Hilfe sein. Während eines Gespräches haben Ratsuchende Gelegenheit persönliche Sorgen, Nöte, Fragen und Wünsche anzusprechen. Beratungsgespräche helfen, Ursachen für Schwierigkeiten zu erkennen und einzuordnen sowie gemeinsam Änderungs- bzw. Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Neue Sichtweisen führen oftmals zu verändertem Verhalten. Mit Hilfe gelungener Problemlösungen können neue Aufgaben mutiger angegangen werden. Neues Selbstvertrauen baut immer auf, auch wenn nicht in allen Fällen geholfen werden kann.

Der Beratungslehrer ist durch das Dienstrecht an die Schweigepflicht (auch gegenüber der Schulleitung und den LehrerInnen) gebunden. Dadurch ist jeder Ratsuchende in seiner Persönlichkeit geschützt. Er versteht sich sowohl bei Schwierigkeiten in der Schule als auch bei Problemen im familiären oder sozialen Umfeld als Gesprächspartner. Die Einschränkung auf die genannten Beratungsfelder schließt aber nicht aus, dass unsere Berater in schwierigeren Fällen auch Hinweise geben, wo man spezielle Hilfe finden kann.

 

Wirksame Beratung ist auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten angewiesen. Organisation, Koordination und inhaltliche Schwerpunktsetzung der Beratungstätigkeiten sind in unserem schuleigenen Beratungskonzept festgelegt und werden ständig fortgeschrieben.

 

Unsere Beratungslehrerinnen Frau Brügge-Feldhacke und Frau Oude Engberink sind zu festen Sprechzeiten in der Schule zu erreichen. Diese festen Sprechzeiten werden jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres bekannt gegeben und finden sich aktualisiert auf der Homepage der Schule oder können im Sekretariat der Schule erfragt werden. Die SchülerInnen finden diese ebenfalls auf den ausgehängten Flyern in ihren Klassenräumen und können Termine somit jederzeit in persönlicher und direkter Absprache mit den Beratungslehrerinnen vereinbaren.

Außerhalb der festen Sprechzeiten sind die Beratungslehrerinnen telefonisch über das Sekretariat der Schule unter der Nummer 05453/3046 erreichbar. Somit können auch über die festen Sprechzeiten hinaus Gesprächszeiten nach vorheriger Absprache vereinbart werden.

Die Beratungen finden in der Regel im Beratungszimmer im Bürotrakt statt.

Das bedeutet auch, dass schon die Kontaktaufnahme zum Berater keinem Außenstehenden bekannt werden muss.